Krankheit geht vielfach einher mit Veränderungen des bisherigen Lebens. Persönliche Probleme, finanzielle Sorgen und organisatorische Fragen können sich ergeben, bei denen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Seite stehen. Gerne stellen wir für Sie auch den Kontakt zu Selbsthilfegruppen her.
Wir haben für Sie einige dieser Fragen zusammengestellt.
Ich habe Probleme in meinem psychosozialen Umfeld. Ich empfinde seelische Belastungen. Wer hilft mir?
Wir als Sozialarbeiterinnen können hier helfend eingreifen. Soweit nötig erstellen wir eine Sozialanamnese. Dadurch können wir Ihnen Problempunkte aufzeigen.
In Kürze werde ich aus dem Krankenhaus entlassen. Wie wird meine weitere Versorgung sichergestellt?
Wenn die Entlassung ansteht, unterstützen wir Sie und bereiten die nachgehende Betreuung und notwendigen Maßnahmen, die die soziale Wiedereingliederung und medizinische Rehabilitation fördern, vor.
Können meine Angehörigen sich auch an Sie wenden?
Selbstverständlich. Wir beraten Ihre Angehörigen und Bezugspersonen mit dem Ziel, Sie auf die Probleme Ihrer weiteren Genesung des Patienten und auf die Nachsorge vorzubereiten und Sie zur Selbsthilfe zu gewinnen.
Nach meiner Entlassung werde ich weiter pflegebedürftig sein. Wie kann meine Versorgung sichergestellt werden?
Wir vermitteln Ihnen, entsprechend Ihrer Bedürftigkeit, ambulante häusliche Pflege oder eine Entlastung in der Haushaltsführung, oder andere mobile Hilfsdienste. Wir können die Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln, (z. B Krankenbett, Rollstuhl, Gehhilfe) sicherstellen sowie Ihnen Essen auf Rädern und den Haus-Not-Ruf vermitteln. Wenn es notwendig ist, helfen wir Ihnen, einen Platz in einem Pflegeheim-, einer Kurzzeit- oder in einer Tagespflegeeinrichtung zu finden.
Ich habe ein sozialrechtliches Problem. Können Sie mir auch hier helfen?
Die Beratung und Hilfe zur Abklärung sozialrechtlicher Belange gehört zu unserem Aufgabengebiet. Bei Fragen zur Rehabilitation (SGB V), zur Pflegeversicherung (SGB XI) oder anderen Leistungen, z. B. nach dem Sozialgesetzbuch (BSHG), bei Ansprüchen nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG), Anregungen von Betreuungen nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Ich habe Probleme mit meiner Erkrankung, bzw. mit meiner Behinderung.
Ich habe Probleme mit Alkohol oder anderen Drogen.
Wenn ich nicht mehr im Krankenhaus bin, habe ich Angst...
Soweit wir dies können, beraten wir Sie. Darüber hinaus vermitteln wir Sie an entsprechende Beratungseinrichtungen. Für Menschen mit diesen oder anderen Problemen gibt es sehr oft Selbsthilfegruppen. Wir geben deren Anschriften gerne an Sie weiter.
Für viele Menschen ist es ein schwerer Schritt, fremde Menschen mit ihren Problemen zu betrauen. Wir möchten Sie zu diesem Schritt ermutigen und versichern Ihnen, daß unsere Beratungsgespräche vertraulich behandelt werden.
Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern: (0271) 231-2640/2641/.../2645.